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   OVG Saarland, 24.09.2019 - 2 D 256/19   

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https://dejure.org/2019,34034
OVG Saarland, 24.09.2019 - 2 D 256/19 (https://dejure.org/2019,34034)
OVG Saarland, Entscheidung vom 24.09.2019 - 2 D 256/19 (https://dejure.org/2019,34034)
OVG Saarland, Entscheidung vom 24. September 2019 - 2 D 256/19 (https://dejure.org/2019,34034)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    Verwirkung polizeilicher bzw. ordnungsrechtlicher Eingriffsbefugnisse auf dem Gebiet der Gefahrenabwehr

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HuV SL § 2 Abs. 5
    Gefährlich; Hund; Untersagung; Verwirkung; PKH-Beschwerde; Untersagung der Haltung eines gefährlichen Hundes

  • rechtsportal.de

    HuV SL § 2 Abs. 5; PVO § 3
    Untersagung der Haltung eines gefährlichen Hundes; Fehlende Zuverlässigkeit des Halters nach § 3 PVO aufgrund Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Baden-Württemberg, 01.04.2008 - 10 S 1388/06

    Verwirkung polizeilicher Eingriffsbefugnisse

    Auszug aus OVG Saarland, 24.09.2019 - 2 D 256/19
    Soweit der Antragsteller - wie schon im erstinstanzlichen Verfahren - den Einwand erhebt, die Antragsgegnerin habe die erlaubnisfreie Haltung des Hundes "geduldet" bzw. er der Sache nach geltend macht, sie habe ihre Befugnis dagegen einzuschreiten verwirkt, ist dem entgegenzuhalten, dass polizeiliche bzw. ordnungsrechtliche Eingriffsbefugnisse auf dem hier betroffenen Gebiet der Gefahrenabwehr grundsätzlich nicht verwirkt werden können, weil diesen Befugnissen im öffentlichen Interesse ein überragendes Gewicht zukommt(Vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 1.4.2008 - 10 S 1388/06 - m.w.N.; Kopp/Ramsauer, VwVfG, Kommentar 12. Aufl. 2011, § 53 Rdnr. 44 ff.).

    Dieses öffentliche Interesse und diese zur pflichtgemäßen Erledigung übertragene Aufgabe werden nicht dadurch geschmälert oder gar obsolet, dass zu deren Durchsetzung von der Behörde über längere Zeit hinweg nichts bzw. wenig unternommen worden ist.(Vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 1.4.2008 - 10 S 1388/06 - m.w.N.; Kopp/Ramsauer, VwVfG, Kommentar 12. Aufl. 2011, § 53 Rdnr. 44 ff.) Der bloße Zeitablauf ist daher allein nicht geeignet, ein schutzwürdiges Vertrauen des Antragstellers darauf zu begründen, sein Hund könne ungeachtet der bestandskräftigen Verfügung vom 27.8.2012 erlaubnisfrei gehalten werden.

  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus OVG Saarland, 24.09.2019 - 2 D 256/19
    Für die Beurteilung der Frage, ob eine beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg im Verständnis der letztgenannten Bestimmung bietet, ist in Einklang mit der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts(vgl. z.B. Beschlüsse vom 13.3.1990 - 2 BvR 94/88 - E 81, 347, und vom 4.2.1997 - 1 BvR 391/93 - NJW 1997, 2102, jeweils zitiert nach juris) davon auszugehen, dass mit dem Institut der Prozesskostenhilfe dem aus Art. 3 i.V.m. Art. 19 Abs. 4 GG abzuleitenden Gebot einer weitgehenden Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung von Rechtsschutz Rechnung getragen werden soll, weshalb die Anforderungen an die Erfolgsaussichten nicht überspannt werden dürfen.
  • BVerfG, 04.02.1997 - 1 BvR 391/93

    Verfassungsbeschwerde gegen Versagung einer Entschädigung wegen entgangener

    Auszug aus OVG Saarland, 24.09.2019 - 2 D 256/19
    Für die Beurteilung der Frage, ob eine beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg im Verständnis der letztgenannten Bestimmung bietet, ist in Einklang mit der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts(vgl. z.B. Beschlüsse vom 13.3.1990 - 2 BvR 94/88 - E 81, 347, und vom 4.2.1997 - 1 BvR 391/93 - NJW 1997, 2102, jeweils zitiert nach juris) davon auszugehen, dass mit dem Institut der Prozesskostenhilfe dem aus Art. 3 i.V.m. Art. 19 Abs. 4 GG abzuleitenden Gebot einer weitgehenden Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung von Rechtsschutz Rechnung getragen werden soll, weshalb die Anforderungen an die Erfolgsaussichten nicht überspannt werden dürfen.
  • OVG Saarland, 17.04.2019 - 2 D 286/18

    Prozesskostenhilfe bei Heranziehung zu den Kosten aus einer

    Auszug aus OVG Saarland, 24.09.2019 - 2 D 256/19
    Insbesondere ist es nicht Sinn des Prozesskostenhilfeverfahrens, den Rechtsstreit durch eine weitgehende rechtliche Vorausbeurteilung des Streitgegenstands quasi "vorwegzunehmen", weshalb die Bewilligung von Prozesskostenhilfe im Allgemeinen bereits dann gerechtfertigt ist, wenn das Gericht den Rechtsstandpunkt des Antragstellers für vertretbar und bei Aufklärungsbedarf in tatsächlicher Hinsicht eine Beweisführung in seinem Sinne zumindest für möglich hält.(vgl. Beschluss des Senats vom 17.4.2019 - 2 D 286/18 -, juris).
  • OVG Saarland, 31.01.2023 - 2 A 15/23

    Divergenzrüge im Berufungszulassungsverfahren; keine Verwirkung

    Bauaufsichtsbehördliche Eingriffsbefugnisse unterliegen, anders als etwaige nachbarliche Abwehrrechte gegen ein Bauvorhaben, nicht der Verwirkung (vgl. dazu auch OVG des Saarlands, Beschluss vom 24.9.2019 - 2 D 256/19 -, Juris, vom 18.6.2014 - 2 B 209/14 -, SKZ 2014, 205, Leitsatz Nr. 35, und vom 6.1.2012 - 2 B 400/11 -, SKZ 2012, 168, Leitsatz Nr. 15).(Rn.14).

    [vgl. beispielsweise OVG des Saarlands, Beschluss vom 24.9.2019 - 2 D 256/19 -, Juris, vom 18.6.2014 - 2 B 209/14 -, SKZ 2014, 205, Leitsatz Nr. 35, und vom 6.1.2012 - 2 B 400/11 -, SKZ 2012, 168, Leitsatz Nr. 15] Die durch den Prozess aufgeworfene und daher zutreffend vom Verwaltungsgericht allein thematisierte, davon strikt zu trennende Frage ist indes, ob ein privater Grundstücksnachbar aufgrund einer Reduzierung des der Behörde in den genannten Vorschriften eingeräumten Handlungsermessens auf Null einen subjektiven Anspruch hat, dass die Bauaufsichtsbehörde in seinem Sinne gegen den Bauherrn oder die Bauherrin einschreitet.

  • OVG Saarland, 25.09.2019 - 2 B 255/19

    Widerruf einer Erledigungserklärung

    Zur Begründung wird auf die Ausführungen unter II. im Beschluss des Senats vom 24.9.2019 - 2 D 256/19 - Bezug genommen, mit dem die Beschwerde des Antragstellers gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe in dem erstinstanzlichen Beschluss vom 9.7.2019 zurückgewiesen worden ist.
  • OVG Saarland, 17.07.2020 - 2 A 218/19

    Zur Verhältnismäßigkeit von tierschutzrechtlichen Anordnungen und zum

    [vgl. Beschluss des Senats vom 24.9.2019 - 2 D 256/19 -, juris] Abgesehen davon hat der Beklagte - insoweit unwidersprochen - vorgetragen, dass nach Ergehen des Beschlusses des Verwaltungsgerichts vom 8.2.2012 - 5 L 48/12 - vorwiegend Sichtkontrollen von außen durchgeführt wurden, da - was aktenkundig ist - ein Zutritt von den Klägern ohne Durchsuchungsbeschluss regelmäßig verwehrt wurde und nachfolgende Tierschutzanzeigen für sich genommen zu unsubstantiiert für eine mit entsprechendem Aufwand verbundene Innenkontrolle erschienen.
  • VG Minden, 27.06.2022 - 10 K 3582/19
    vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 01. April 2008 - 10 S 1388/06 -, juris Rn. 50; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 24. September 2019 - 2 D 256/19 -, juris Rn. 10.
  • OVG Saarland, 30.09.2019 - 2 B 255/19

    Widerruf einer Erledigungserklärung im verwaltungsgerichtlichen Verfahren;

    Zur Begründung wird auf die Ausführungen unter II. im Beschluss des Senats vom 24.9.2019 - 2 D 256/19 - Bezug genommen, mit dem die Beschwerde des Antragstellers gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe in dem erstinstanzlichen Beschluss vom 9.7.2019 zurückgewiesen worden ist.
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